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Rupert Quaderer,

Unter Fürst Johann I. wurde Liechtenstein 1806 von Napoleon in den Rheinbund (1806-1813) aufgenommen und erlangte dadurch die Souveränität. Die von Johann I. erlassenen Dienstinstruktionen von 1808 bewirkten durch ihre österreichisch-josefinische Ausrichtung einen Umsturz von oben. Das Fürstentum galt als Objekt des obrigkeitlichen Willens, und die gesamte Staatsgewalt wurde in der Person des Fürsten vereinigt. Die Regierungsgeschäfte wurden durch das Oberamt im Auftrage des Fürsten ausgeübt. Das ...

2009 - Institute of History | Czasopismo Prawno-Historyczne

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É. Berger,

... Leiter des Justizressorts Walter Kieber 1971 im liechtensteinischen Landtag, der damals am Beginn einer umfassenden Justizrechtsreform stand. ... diesem Schritt vertiefte das seit 1806 souveräne Fürstentum Liechtenstein seine Beziehungen zu seinem östlichen Nachbarland, die zu ... Erläuterungen und Nachtragsverordnungen ohne weiteren Rechtsakt auch in Liechtenstein in Kraft traten - folgte ab 1843 die „autonome” ... der Rezeption der wichtigsten Justizgesetze geschaffenen engen Anbindung Liechtensteins an Österreich kamen noch weitere verbindende Elemente hinzu. ...

Tópico(s): Law and Political Science

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