Untersuchung der frage: Sind nach getheilten marken, oder aufgehebenen gemeinheiten, die einzelnen theile mit steuern zu belegen: und was ist rechtens in ansehung derjenigen grundstücke, womit adlichfreye güter aus der mark abgefunden worden? Ein nachtrag zu der schrift, über marktheilungen und die dabey vorkommenden hauptrücksichten
0000; Gale Group; Linguagem: German
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