Von «Kreml-Methoden» zum «Vertrauensprinzip»: 15 Jahre WZW-Kontroverse zum Verbleib der ärztlichen Komplementärmedizin in der sozialen Grundversicherung der Schweiz
2014; Volume: 26; Issue: 5 Linguagem: Alemão
10.1159/000367823
ISSN1663-7607
Autores Tópico(s)Medical and Health Sciences Research
ResumoBegonnen hatte alles mit einer kaum hinterfragten Umstrittenheitserklarung (bis dahin war die Entschadigung der arztlichen Komplementarmedizin weitgehend den einzelnen Versicherern uberlassen): Anlasslich der Revision des Krankenund Unfallversicherungsgesetzes (KUVG) verfugte die damalige Gesundheitsministerin Ruth Dreifuss im Jahr 1998 die provisorische Aufnahme der neu als umstritten erklarten funf «wichtigsten» arztlichen komplementarmedizinischen Disziplinen, d.h. Klassische Homoopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin, Neuraltherapie und Phytotherapie, in die obligatorische Krankenund Pflegeversicherung (OKP). Konsequenterweise war diese Verfugung indessen verbunden mit der Auflage eines Nachweises von Wirksamkeit, Zweckmassigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) gemass Artikel 32 des Bundesgesetzes uber die Krankenversicherung (KVG) durch umfassende Studien im Rahmen eines mit 6 Millionen Franken grosszugig dotierten, auf 6 Jahre ausgelegten «Programms Evaluation Komplementarmedizin» (PEK). Schon damals war klar, was spater geflissentlich ubersehen wurde: Die Evaluation komplementarmedizinischer Therapiesysteme lasst sich nicht auf DoppelblindSchweizerische Zeitschrift fur
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