Sehstörung bei unauffälligem Fundus und pathologisch verändertem Elektroretinogramm: Differenzialdiagnosen
2002; Thieme Medical Publishers (Germany); Volume: 219; Issue: 4 Linguagem: Alemão
10.1055/s-2002-30667
ISSN1439-3999
AutoresGünter Niemeyer, Angela Schaefer,
Tópico(s)Photoreceptor and optogenetics research
ResumoHintergrund: Großflächige Funktionsstörungen der Netzhaut erscheinen nicht selten ohne eindeutige Fundusveränderungen. Elektrophysiologische Untersuchungen können hier deutliche bis schwere Funktionsdefekte anzeigen. Wir besprechen sinnvolles Erfassen retinaler Dysfunktion bei unauffälligem Fundusbefund verbunden mit einem Überblick über die wichtigsten Differenzialdiagnosen. Methode: Ganzfeldelektroretinographie wird zum Erkennen großflächiger Funktionsdefizite der Netzhaut eingesetzt. Die Befunde werden einerseits mit normativen Elektroretinogrammen (ERG) und andererseits mit Fundusbefunden verglichen. Bei Kindern unter fünf Jahren kann ein ERG in ambulanter Inhalationsanästhesie in Verbindung mit Fundusfotographie abgeleitet werden. Die hier dargestellten Patientendaten sind ausgewählte typische Beispiele. Resultate: Eine Diskrepanz zwischen unauffälligem Fundusbild und subtilen bis ausgeprägten ERG-Veränderungen findet sich bei (1) stationären kongenitalen Dysfunktionen, (2) bei frühen Stadien hereditärer tapetoretinaler Degenerationen und (3) bei toxischer oder bei malignomassoziierter Retinopathie. Funktionsstörungen des Stäbchensystems können von jenen des Zapfensystems elektrophysiologisch klar unterschieden werden. Schlussfolgerung: Die Aufzeichnung des ERGs ergänzt die Ophthalmoskopie und psychophysischen Untersuchungen entscheidend im Rahmen der Differenzialdiagnose bei retinal bedingten Sehstörungen mit normalem Fundusbefund. Der Aufwand der Untersuchung, gelegentlich in Anästhesie, ist zudem für die Prognosestellung und für genetische Beratung gerechtfertigt.
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