Erste Bilanz des neuen Systems zur Überwachung meldepflichtiger Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
2003; Thieme Medical Publishers (Germany); Volume: 65; Linguagem: Alemão
10.1055/s-2003-38113
ISSN1439-4421
AutoresGérard Krause, Doris Altmann, H. Claus, Wiebke Hellenbrand, Udo Buchholz, Osamah Hamouda, Thomas Breuer, Adelaide A. Ammon, Michael Krämer,
Tópico(s)Vaccine Coverage and Hesitancy
ResumoEinleitung: Mit dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde das System zu Überwachung meldepflichtiger Krankheiten vereinheitlicht. Gesundheitsämter verwenden zur Bearbeitung und Übermittlung von Meldungen entweder das vom Robert Koch-Institut (RKI) entwickelte Softwareprogramm SurvN[email protected] oder eines von fünf kommerziell angebotenen Meldesoftware-Produkten. Nach mehr als einjährigem Bestehen soll der Erfolg der Umsetzung des neuen Meldesystems untersucht werden, mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Methoden: Auf Grundlage der am RKI verfügbaren Meldedaten des Jahres 2001 wurden die Kriterien Einfachheit (Einheitlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der EDV-Programme), Akzeptanz (Anzahl übermittelnder Landkreise), Zeitnähe (Dauer von Eingabe im Gesundheitsamt bis Eingang am RKI) und Datenqualität (Angaben zum Impfstatus bei Hepatitis-A-Fällen) untersucht. Ergebnisse: Zur elektronischen Bearbeitung von Fallmeldungen werden fünf Programmversionen vom SurvN[email protected] und 47 Programmversionen der fünf kommerziellen Programme verwendet. Zusatzverordnungen einzelner Bundesländer erweitern die Meldepflicht des IfSG zum Teil um neue Krankheiten, unterschiedliche Definitionen oder Meldewege. Innerhalb des ersten Quartals nach In-Kraft-Treten des IfSG hatten über 393 (90 %) der 425 Landkreise wöchentlich Meldedaten übermittelt. Der Median der Übermittlungszeit von Dateneingabe am Gesundheitsamt bis Dateneingang am RKI betrug ab der 4. Meldewoche 5 bis 7 Tage. Der Anteil der Hepatitis-A-Fälle mit Angaben zum Impfstatus betrug 58 % (1323 von 2277); unter den 1052 Meldungen aus Gesundheitsämtern, die SurvN[email protected] verwenden, betrug der Anteil 82 % (n = 858); unter den 1225 Meldungen aus Gesundheitsämtern mit anderen Softwareprogrammen betrug der Anteil 38 %. Schlussfolgerung: Die Umsetzung des neuen Meldesystem ist erfolgreich. Die Datenverarbeitungssysteme sollten zur Verbesserung der Datenqualität und zur Vereinfachung des Systems vereinheitlicht werden. Die Übermittlungsfristen sollten reduziert werden, um landkreisübergreifende Ausbrüche rascher erkennen und kontrollieren zu können. Landesspezifische Zusatzverordnungen sollten zwischen den Ländern bzw. mit bundesweiten Regelungen abgestimmt werden, um widersprüchliche bzw. redundante Meldevorgänge zu verhindern.
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