Pfälzisches OLG Zweibrücken v. 25. 5. 2005 – 3 W 63/05, Rechtsschutz eines Telekommunikationsanbieters gegen richterliche Eingriffe

2006; De Gruyter; Volume: 2006; Issue: 7 Linguagem: Alemão

10.1515/juru.2006.077

ISSN

1612-7064

Autores

Sebastian Köhler,

Tópico(s)

Criminal Law and Policy

Resumo

1. In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht vorgesehen; eine solche kommt vielmehr nur bei tief greifenden Grundrechtseingriffen oder Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht.

Referência(s)
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