Pfälzisches OLG Zweibrücken v. 25. 5. 2005 – 3 W 63/05, Rechtsschutz eines Telekommunikationsanbieters gegen richterliche Eingriffe
2006; De Gruyter; Volume: 2006; Issue: 7 Linguagem: Alemão
10.1515/juru.2006.077
ISSN1612-7064
Autores Tópico(s)Criminal Law and Policy
Resumo1. In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht vorgesehen; eine solche kommt vielmehr nur bei tief greifenden Grundrechtseingriffen oder Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht.
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