Freiheit für die Technik des citoyen actif?

2009; Springer Science+Business Media; Volume: 33; Issue: 8 Linguagem: Alemão

10.1007/s11623-009-0124-1

ISSN

1862-2607

Autores

Marie-Theres Tinnefeld,

Tópico(s)

German Security and Defense Policies

Resumo

In den europäischen Mitgliedstaaten werden angesichts realer und vermeintlicher drohender Gefahren die Gewichte bei der Ausbalancierung von Freiheit und Sicherheit grundlegend verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hat sich demgegenüber immer für die Freiheit des Einzelnen eingesetzt. Weil weder die speziellen Freiheitsrechte noch die übrigen Ausprägungen des grundrechtlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes gegen freiheitsbedrohende Gefahren beim Zugriff auf persönlich genutzte Informationssysteme hinreichend Schutz bieten, hat das Gericht im Jahre 2008 das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ neben den Datenschutz gestellt. Hinter diesem Recht steht in Zeiten des Internets eine revolutionäre Forderung: Freiheit für die Technik des Bürgers, um der Privatheit willen! Sie lässt sich mit dem griechischen Mythos von Daedalus verbinden, der auf technisch unerforschten Wegen aus dem Labyrinth des Minos in die Freiheit flog und sich damit von fremder Herrschaft befreite. Am Absturz seines Sohnes Icarus wird aber auch deutlich, dass Vorbedingung für die Freiheit der Technik das rechte Maß ist. Nur so kann das grundrechtliche Fundament auch technisch sicher sein.

Referência(s)