Frührehabilitation in der Geriatrie
2002; Thieme Medical Publishers (Germany); Volume: 12; Issue: 4 Linguagem: Alemão
10.1055/s-2002-33901
ISSN1439-085X
AutoresMarita Stier‐Jarmer, L. Pientka, Gerold Stucki,
Tópico(s)Social and Demographic Issues in Germany
ResumoGeriatrie ist das medizinische Fachgebiet für die Erkrankungen alter Menschen. Mit dem Ziel, für den Patienten eine höchst mögliche Selbständigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, werden beim Patienten, der in die Geriatrie überwiesen wurde, nicht nur die Erkrankung medizinisch therapiert, sondern auch gleichzeitig die funktionellen Fähigkeiten verbessert. Eine zentrale Rolle spielt deshalb in der Geriatrie die (Früh-)Rehabilitation. Sie stellt beim geriatrischen Patienten einen integralen Anteil an der Akutbehandlung dar. Mit Inkrafttreten des SGB IX im Jahr 2001 erhielt die Frührehabilitation im Krankenhaus eine neue gesetzliche Grundlage. Frührehabilitation wird in § 39 Abs. 1 SGB V nun erstmals explizit als Bestandteil der Krankenhausbehandlung beschrieben. Auf dieser Basis gilt es die Frührehabilitation nun so zu gestalten, dass möglichst alle Patienten, bei denen die Notwendigkeit dafür besteht, erfasst und optimal versorgt werden. Bei der Umsetzung müssen bereits vorhandene Ressourcen, beispielsweise in der Neurologie (Phase B), der indikationsübergreifenden Frührehabilitation oder Geriatrie berücksichtigt werden. Der vorliegende Artikel beschreibt die geriatrische Frührehabilitation in Bezug auf ihre Entwicklung, Strukturen und Prozesse. Eine Befragung der zuständigen Landesministerien im Sommer 2001 ergibt für Deutschland eine Gesamtanzahl von 314 stationären geriatrischen Einrichtungen mit insgesamt 16 297 Betten. Mehr als die Hälfte dieser Betten stehen in kleinen bis mittleren Akutkrankenhäusern (< 400 Betten), gut ein Viertel befindet sich in Rehabilitationskliniken. Der Anteil an großen Akutkrankenhäusern (≥ 400 Betten) mit geriatrischen Abteilungen unterscheidet sich sehr stark in den einzelnen Bundesländern. Bundesweit sind nicht einmal 20 % aller Krankenhäuser dieser Größe mit geriatrischen Abteilungen ausgestattet. Eine Besonderheit der Geriatrie in Deutschland ist ihre sozialrechtlich verankerte, aber medizinisch nicht begründete Unterteilung in Akutgeriatrie nach § 108/109 SGB V und geriatrische Rehabilitation nach § 111 SGB V. Hier setzen die Bundesländer unterschiedliche Schwerpunkte. Während die einen (z. B. Hamburg) Geriatrie ausschließlich als Krankenbehandlung nach § 108/109 SGB V im Akutkrankenhaus definieren, geben andere (z. B. Rheinland-Pfalz) der geriatrischen Rehabilitation nach § 111 SGB V den Vorzug. Insgesamt überwiegt in den meisten Bundesländern der Anteil akutgeriatrischer Betten. Die gesetzlich geforderte Frührehabilitation kann folglich zumindest teilweise auf vorhandenen Ressourcen im Bereich der geriatrischen Frührehabilitation aufbauen. Wichtig ist für die Zukunft die Frage der optimalen Zuweisung von Patienten in die Geriatrie, ebenso wie in andere indikationsspezifische oder -übergreifende Frührehabilitationseinrichtungen. Gegebenenfalls sind bestehende Strukturen bedarfsgerecht zu ergänzen. Dabei kann auch eine Kombination von indikationsübergreifenden und indikationsspezifischen frührehabilitativ ausgerichteten Einrichtungen in Betracht gezogen werden.
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