Pflicht zur zeitnahen Befunderhebung (OLG Zweibrücken, Urteil v. 24. 4. 2007, Az. 5 U 2/06) - Schmerzensgeldzahlungen für verspäteten Befundbericht
2008; Thieme Medical Publishers (Germany); Volume: 133; Issue: 06 Linguagem: Alemão
10.1055/s-0028-1119737
ISSN1438-9592
AutoresHans-Joachim Zimmermann, Arnulf Thiede,
Tópico(s)Criminal Law and Policy
ResumoWird ein medizinisch gebotener Befund verspätet erhoben bzw. ausgewertet, so ist dies rechtlich einer Unterlassung dieser Befunderhebungspflicht gleich zu stellen. Ein solcher Fehler führt dann zur Umkehr der Beweislast, wenn das Verkennen des hinreichend wahrscheinlichen Befundes und eine Nichtreaktion hierauf grob fehlerhaft wäre.
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