Artigo Revisado por pares

Pflicht zur zeitnahen Befunderhebung (OLG Zweibrücken, Urteil v. 24. 4. 2007, Az. 5 U 2/06) - Schmerzensgeldzahlungen für verspäteten Befundbericht

2008; Thieme Medical Publishers (Germany); Volume: 133; Issue: 06 Linguagem: Alemão

10.1055/s-0028-1119737

ISSN

1438-9592

Autores

Hans-Joachim Zimmermann, Arnulf Thiede,

Tópico(s)

Criminal Law and Policy

Resumo

Wird ein medizinisch gebotener Befund verspätet erhoben bzw. ausgewertet, so ist dies rechtlich einer Unterlassung dieser Befunderhebungspflicht gleich zu stellen. Ein solcher Fehler führt dann zur Umkehr der Beweislast, wenn das Verkennen des hinreichend wahrscheinlichen Befundes und eine Nichtreaktion hierauf grob fehlerhaft wäre.

Referência(s)